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Grundstücksrecht

Brüning & Haase
Grundstücksrecht
Grundstücke und Häuser wechseln nicht nur durch einen Kauf den Eigentümer. Oft werden sie innerhalb der Familie weitergegeben, etwa wenn Eltern ihr Haus zu Lebzeiten auf ein Kind übertragen. Jede Übertragung von Grundbesitz muss notariell beurkundet werden.
In einem Übergabe- oder Schenkungsvertrag lässt sich regeln, wie der bisherige Eigentümer abgesichert bleibt, zum Beispiel durch ein Wohnrecht, einen Nießbrauch oder ein Rückforderungsrecht für bestimmte Fälle. Auch Ausgleichszahlungen an Geschwister und die Anrechnung auf den Pflichtteil können Teil des Vertrags sein.
Zum Grundstücksrecht gehören außerdem Grundschulden zur Finanzierung, die Aufteilung eines Gebäudes in Wohnungseigentum und Dienstbarkeiten wie Wege- oder Leitungsrechte.
Nach der Beurkundung kümmern wir uns um den Vollzug, also um die Anträge beim Grundbuchamt und die erforderlichen Genehmigungen, bis die Änderung im Grundbuch eingetragen ist.
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