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Erbrecht

Brüning & Haase
Erbrecht
Ohne Testament oder Erbvertrag gilt die gesetzliche Erbfolge. Sie passt oft nicht zur eigenen Familie, etwa bei Patchwork-Familien oder unverheirateten Paaren.
Beim notariellen Testament formuliert der Notar Ihren letzten Willen eindeutig und prüft dabei Ihre Testierfähigkeit. Das Testament wird beim Nachlassgericht amtlich verwahrt und im Zentralen Testamentsregister erfasst, damit es im Erbfall sicher gefunden wird.
Ehepaare errichten häufig ein gemeinschaftliches Testament, etwa als Berliner Testament. Ein Erbvertrag bindet dagegen alle Beteiligten und kann nur vor einem Notar geschlossen werden.
Im Erbfall verlangen Banken oder das Grundbuchamt oft einen Erbschein. Den Antrag mit der eidesstattlichen Versicherung nehmen wir notariell auf. Liegt ein notarielles Testament vor, ist ein Erbschein in vielen Fällen nicht nötig.
Unabhängig und unparteiisch
Anwaltskanzlei Ihres Vertrauens
Unsere Kanzlei steht für ein hohes Serviceniveau und den Anspruch, die Erwartungen unserer Mandanten nicht nur zu erfüllen, sondern zu übertreffen. Professionalität, Vertrauen und Diskretion sind die Basis unserer täglichen Arbeit.
Als Fachanwalt für Familienrecht und Verkehrsrecht bieten wir Ihnen fundiertes Fachwissen, das durch kontinuierliche Fortbildungen stets auf dem neuesten Stand bleibt. So stellen wir sicher, dass Sie in allen rechtlichen Fragen bestens beraten und vertreten werden.
Im notariellen Bereich stehen wir Ihnen als unparteiischer und neutraler Berater zur Seite – von der Beurkundung von Immobiliengeschäften über Eheverträge und Testamente bis hin zu Unternehmensgründungen.
Ob anwaltliche Vertretung oder notarielle Begleitung – Ihre juristischen Anliegen sind bei uns in den besten Händen.