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Vorsorge

Erbrecht - Rechtsanwalt & Notar in Osterode am Harz

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Vorsorge

Sollten Sie einmal durch Krankheit oder Unfall nicht mehr geschäftsfähig sein, haben auch Ihre nächsten Verwandten nur sehr eingeschränkte Rechte für Sie zu entscheiden.

 

Das gilt auch für Ehegatten, die lediglich Entscheidungen im Bereich der Gesundheit treffen können, begrenzt für 6 Monate.

 

Daher ist der gesetzlich geregelt Ablauf für diesen Fall die Bestellung eines gerichtlichen Betreuers, also eines Ihnen völlig unbekannten Dritten, der Ihre persönlichen und finanziellen Angelegenheiten regeln wird.

 

Zwar können sich die Angehörigen zum Betreuer bestellen lassen. Das ist jedoch nicht zwingend der Fall und zudem sind gesetzliche Betreuer einer Vielzahl von Auflagen und Kontrollen durch das Betreuungsgericht unterworfen (wie z. B. Rechnungslegung und Zustimmung durch das Gericht in wichtigen Angelegenheiten).

 

Durch die notarielle Vorsorgevollmacht mit Patientenverfügung umgehen Sie diese Komplikationen und können einen, besser zwei Bevollmächtigte im Alternativverhältnis benennen, denen Sie Ihr Vertrauen schenken.

 

Auch Anweisungen an Ärzte zur Behandlung oder Nichtbehandlung können Sie treffen. Dies ist ein wichtiger Baustein, um die Angehörigen im Fall der Fälle zu entlasten.

 

Wir beraten Sie gerne.

Wir sind für Sie da

Anwaltskanzlei ihres Vertrauens

Wir bieten Ihnen ein hohes Serviceniveau um die Erwartungen unserer Kunden zu übertreffen. Wir sind stolz auf unseren guten Ruf und bemühen uns stets, die höchsten Standards der Professionalität einzuhalten.  Dafür sorgen im Anwaltsbereich die laufende Fortbildung und die Zusatzqualifikation als Fachanwalt im Familien- und Verkehrsrecht. 

Im notariellen Bereich sind wir von Amts wegen Ihr neutraler Berater in allen Fragen rund um die Beurkundung. 

 

Ihre juristischen Anliegen sind bei uns in den besten Händen. 

 
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